Bad Königshofen, 25.05.2022
Amtliche Bekanntmachung
Landratsamt Rhön-Grabfeld
- Geschäftsstelle Gutachterausschuss -
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) und der Gutachterausschussverordnung (BayGaV);
Veröffentlichung der Bodenrichtwerte für den Landkreis Rhön-Grabfeld zum Stichtag 01.01.2022
Der Gutachterausschuss für den Landkreis Rhön-Grabfeld hat in seiner Sitzung am 26.04.2022 die Aktualisierung der Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 beschlossen.
Die neuen Bodenrichtwertkarten (Stand: 01.01.2022) können vom 01.06.2022 bis zum 30.06.2022 während der üblichen Öffnungszeiten in der Stadtverwaltung Bad Königshofen i. Gr., Marktplatz 2, Zi.Nr. 15, eingesehen werden.
Auch über den o. g. Zeitraum hinaus sind die Bodenrichtwerte auf der Internetseite des Landkreises Rhön-Grabfeld kostenfrei einsehbar.
https://www.rhoen-grabfeld.de/themen/wohnen/gutachterausschuss-bodenrichtwerte
Das Landratsamt Rhön-Grabfeld erteilt auf Anfrage kostenpflichtige Auskünfte über die Bodenrichtwerte.
Bad Neustadt a. d. Saale, 23.05.2022
Lingerfelt
Vorsitzende des Gutachterausschusses
Bad Königshofen, 19.04.2022
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bad Königshofen i. Grabfeld
2. Änderung des Bebauungsplans für das Gebiet „Nord“ für die Fl.Nr. 1492, 1492/1 und 1492/2 in der Gemarkung Bad Königshofen
19. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bad Königshofen im Bereich des Bebauungsplans für das Gebiet „Nord“ im Parallelverfahren
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
(für weitere Informationen hier klicken)
Bad Königshofen, 03.03.2022
Bad Königshofen, 10.03.2022
Grundsteuerreform - Die neue Grundsteuer in Bayern
Neuregelung der Grundsteuer (Download)
Bad Königshofen, 12.05.2021
Bekanntmachung
über die Verpachtung eines städtischen
landwirtschaftlichen Grundstücks im Stadtteil Gabolshausen
Fl.Nr. 1117, Bauholz, Grünland/Gehölz zu 0,3523 ha
(für weitere Informationen hier klicken)
Bad Königshofen, 12.05.2021
Bekanntmachung
über die Verpachtung eines städtischen
landwirtschaftlichen Grundstücks im Stadtteil Althausen
Fl.Nr. 1577/1, Pfingstaspe, Grünland zu Teilfäche ca. 0,4277 ha
(für weitere Informationen hier klicken)
Bekanntmachung - Landratsamt Rhön-Grabfeld (23.03.2021)
1. Das Landratsamt Rhön-Grabfeld gibt ortsüblich bekannt, dass der nach § 28a Absatz 3 Satz 12 lfSG bestimmte 7-Tage-Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner.... (zum vollständigen Text bitte hier klicken)
Bekanntmachung
Managementplan für das NATURA 2000-Gebiet liegt vor
5628-371 "Milztal und oberes Saaletal"
Haushaltssatzung
der Stadt Bad Königshofen i. Grabfeld
für das Haushaltsjahr 2017
Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern erlässt die Stadt Bad Königshofen i. Grabfeld folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit festgesetzt:
er schließt im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und
in den Ausgaben mit 13.712.300 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und
in den Ausgaben mit 8.457.600 €
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 1.500.000 € festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 1.939.700 € festgesetzt.
§ 4
Die Steuerhebesätze für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)
b) für die Grundstücke (B)
einheitlich auf 405 v. H.
2. Gewerbesteuer
auf 380 v. H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.285.300 € festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2017 in Kraft.
Bad Königshofen i. Grabfeld, 09. März 2017
Helbling
1. Bürgermeister
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Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Jahr 2017 sind mit Schreiben des Landratsamtes Rhön-Grabfeld vom 12.04.2017 – Az.: 2.1-9410-2017 – rechtsaufsichtlich gewürdigt worden. Gemäß Art. 65 Abs. 3 i. V. m. Art. 26 Abs. 2 GO wird die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan ab dem Tag der Veröffentlichung in der „Main-Post“ während des ganzen Jahres innerhalb der allgemeinen Dienststunden im Rathaus der Stadt Bad Königshofen i. Grabfeld, Marktplatz 2, Zimmer 27, zur Einsicht bereitgelegt